Töpfermuseum Thurnau

Spezialmuseum für Thurnauer Töpferware

AGB´s

Das Töpfermuseum Thurnau ist eine Einrichtung des Marktes Thurnau und führt museumspädagogische Angebote und Programme für interessierte Einzelpersonen und Gästegruppen durch. Vertragspartner einer solchen Führung sind der Gast bzw. der Vertreter der Gruppe einerseits und der Markt Thurnau andererseits.

Lesen Sie bitte diese Bedingungen vor Ihrer Buchung aufmerksam durch.

Für die Buchung und Durchführung von museumspädagogischen Angeboten und Programmen gelten die nachstehenden Bedingungen:

Der Gast bzw. der Vertreter (der Gruppe) schließt mit dem Markt Thurnau einen Vertrag über ein museumspädagogisches Angebot/Programm (Führung, Kurs, Kombi-Angebot) ab. Für das Programm wird ein Honorar fällig, das vom Gast bzw. Vertreter vor Beginn des Programms zu zahlen ist.

Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt.

Das Programm beginnt zu dem vorab vereinbarten Zeitpunkt. Sollte sich der Gast bzw. die Gruppe verspäten, so ist der für die Durchführung des Programms bestimmte Mitarbeiter des Töpfermuseums Thurnau verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Programmbeginns einzuhalten. Nach Ablauf von 30 Minuten steht es ihm frei, weiter zu warten oder die Gruppe als nicht gekommen zu betrachten.
Wird ein gebuchtes Programm nicht in Anspruch genommen, ohne dass mindestens zwei Arbeitstage vorher eine Absage erfolgte, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Betrages fällig und dem Gast bzw. Vertreter in Rechnung gestellt.

Das Töpfermuseum ist nicht barrierefrei. Für Menschen mit Gehbehinderung sind die museumspädagogischen Angebote/Programme nur bedingt geeignet.

Anweisungen der Mitarbeiter/innen des Töpfermuseums Thurnau ist vor und während der Programme Folge zu leisten.

Die Mitarbeiter/innen des Töpfermuseums Thurnau übernehmen keine Aufsichtspflichten über minderjährige Teilnehmer an den Programmen. Nehmen Minderjährige an Programmen teil, so muss mindestens eine erziehungsberechtigte oder aufsichtspflichtige Person für diese Minderjährigen anwesend sein.

Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

Führungen werden stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht.
Der Gast erklärt sich bereit, Regelungen oder Beschränkungen bei der Inanspruchnahme von Führungen zu beachten.

Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Markt Thurnau findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand ist Kulmbach/Bayreuth.