AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Führungen und museumspädagogischen Angeboten im Töpfermuseum Thurnau
Das Töpfermuseum Thurnau ist eine Einrichtung des Marktes Thurnau und führt Führungen und museumspädagogische Angebote für interessierte Einzelpersonen und Gruppen durch. Vertragspartner einer solchen Führung sind der Gast bzw. der Vertreter der Gruppe einerseits und der Markt Thurnau andererseits.
Lesen Sie bitte diese Bedingungen vor Ihrer Buchung aufmerksam durch.
Für die Buchung und Durchführung von museumspädagogischen Angeboten gelten die nachstehenden Bedingungen:
Der Gast bzw. der Vertreter (der Gruppe) schließt mit dem Markt Thurnau einen Vertrag über ein museumspädagogisches Angebot (Kurs, Führung, kombiniertes Angebot) ab. Für das Programm wird ein Honorar fällig, das vom Gast bzw. Vertreter vor Beginn des Programms zu zahlen ist.
Die Anzahl der Teilnehmer ist je nach Angebot begrenzt.
Das Programm beginnt zu dem vorab vereinbarten Zeitpunkt. Sollte sich der Gast bzw. die Gruppe verspäten, so ist der für die Durchführung des Programms bestimmte Mitarbeiter des Töpfermuseums Thurnau verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Programmbeginns einzuhalten. Nach Ablauf von 30 Minuten steht es ihm frei, weiter zu warten oder die Gruppe als nicht gekommen zu betrachten.
Wird ein gebuchtes Programm nicht in Anspruch genommen, ohne dass mindestens zwei Arbeitstage vorher eine Absage erfolgte, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Betrages fällig und dem Gast bzw. Vertreter in Rechnung gestellt.
Das Töpfermuseum ist nicht barrierefrei. Für Menschen mit Gehbehinderung sind die museumspädagogischen Angebote/Programme nur bedingt geeignet.
Anweisungen der Mitarbeiter/innen des Töpfermuseums Thurnau ist vor und während der Programme Folge zu leisten.
Die Mitarbeiter/innen des Töpfermuseums Thurnau übernehmen keine Aufsichtspflichten über minderjährige Teilnehmer an den Programmen. Nehmen Minderjährige an Programmen teil, so muss mindestens eine erziehungsberechtigte oder aufsichtspflichtige Person für diese Minderjährigen anwesend sein.
Kombinierte Schloss- & Museumsführungen
Die Führung durch den Ort und das Schloss Thurnau erfolgt zu Fuß. Sie ist für Menschen mit Gehbehinderung nicht geeignet. Die Begehung von Schloss Thurnau, insbesondere die Begehung der unsanierten Kemenate, erfolgt auf eigene Gefahr. Der Gästeführer übernimmt keine Haftung für Leistungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit der Führung bzw. Besichtigung. Dieses gilt auch für kombinierte Schloss- und Museumsführungen im Rahmen von Pauschalangeboten.
Der Gästeführer übernimmt keine Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmer. Nehmen Minderjährige an der Führung teil, so muss mindestens eine erziehungsberechtigte oder aufsichtspflichtige Person für diese Minderjährigen anwesend sein.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Markt Thurnau findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand ist Kulmbach/Bayreuth.